In Österreich häufen sich die Meldungen über Probleme bei der Versorgung mit Medikamenten. Dabei spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle, nicht alle können auf nationaler Ebene beeinflusst werden. Ein konkreter Faktor, der ausschließlich durch den Gesetzgeber in Österreich geregelt wird, ist aber die Preisregelung für die Kostenerstattung von Biosimilars. Sollte es einen Rückfall in die zur alten Preisregel geben, könnte die Sicherheit der Arzneimittelversorgung in Österreich weiter verschärft werden.Dr. Wolfgang Andiel, Vorstand Biosimilars Verband:
„Es gibt aber einen konkreten Faktor, der ausschließlich vom österreichischen Gesetzgeber geregelt werden kann, nämlich die Preisbildung für die Kostenerstattung von Biosimilars. Das sind gleichwertige Nachfolgeprodukt von seit Jahren im Markt zugelassenen Biopharmazeutika, die somit eine leistbare Alternative für teure Therapien darstellen, die vor allem im Bereich chronisch entzündlicher Erkrankungen eingesetzt werden, also in der Rheumatologie, in der Gastroenterologie, aber auch bei onkologischen Erkrankungen.“
In Europa wurden seit der Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) im Jahr 2006 über 2 Milliarden Behandlungstage mit Biosimilars verzeichnet. Sie können die Behandlungskosten für teure Therapien in Bereichen wie Krebs, Rheuma, entzündliche Darmerkrankungen und Hauterkrankungen um mehr als 50 % senken. Seit April 2017 haben Biosimilars in Österreich erstmals durch eine Gesetzesänderung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz einen eigenen Rechtsstatus und eine eigene Erstattungs-Preisregelung erhalten. Diese reguliert die Erstattung von Biosimilars und des entsprechenden Referenzprodukts und kann zu Gesamteinsparungen von über 50 Prozent bei den Behandlungskosten führen...