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Neue Stromnetztarife: Was sich für Haushalte bei der Abrechnung ändert

12.10.2026

Fre Sonneveld

Die E-Control stellt die Weichen für eine grundlegende Reform der österreichischen Stromnetztarife. Mit der neuen Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung, die ab 1. Jänner 2027 die Grundlage für die Netzentgelte bildet, sollen die Kosten gerechter verteilt und Anreize für einen effizienteren Stromverbrauch geschaffen werden. Hintergrund sind die Veränderungen im Energiesystem durch Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Elektroautos und Wärmepumpen. Die E-Control erwartet sich von der Reform langfristig erhebliche Einsparungen. Michael Strebl, Vorstand der E-Control:

„Also Ziel ist, bestehende Netze besser auszulasten, künftigen und kostspieligen Netzausbau möglichst zu vermeiden und Lastspitzen zu reduzieren. Unsere interne Fachabteilung hat berechnet, dass durch dieses neue Tarifsystem langfristig jährlich rund 300 Millionen Euro Netzausbaukosten vermieden werden können. Das ist eine gewaltige Summe, die es wichtig ist zu mobilisieren, damit auch hier die Leistbarkeit der Energieversorgung nach wie vor gewährleistet ist.“

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Einführung eines Leistungspreises für Haushalte. Dabei wird künftig auch berücksichtigt, wie viel Strom innerhalb einer Viertelstunde gleichzeitig aus dem Netz bezogen wird. Innerhalb von drei Jahren soll das Verhältnis zwischen verbrauchsabhängigem Arbeitspreis und Leistungspreis schrittweise auf 50 zu 50 umgestellt werden. Für Haushalte beginnt die Einführung je nach Netzbereich zwischen Jänner 2027 und spätestens Juli 2028.

„Wenn Sie auf der Netzebene 7, also in der Haushaltsebene, waren, war praktisch ausschließlich die Menge des verbrauchten Stromes für Sie maßgeblich...

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